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Channel: Top50-Solar Experts - Neue Fragen & Antworten in Speicher
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Ist die Berechnung der Verluste wegen 50%-Abregelung auf Grund der KfW-Förderung korrekt?

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Darf man fragen, wer solche Pressemitteilungen verschickt?

Antworten auf diese Frage finden sich fundiert und anschaulich aufbereitet in der 50%-Studie der Forschungsgruppe Solarstromspeicher der HTW Berlin.

https://pvspeicher.htw-berlin.de/50prozent-studie/

Das folgende Bild stellt z.B. die mittleren Abregelungsverluste 74 repräsentativer Haushalte in Abhängigkeit der Anlagendimensionierung dar. Links konventionelle Systeme und rechts ein möglichen reales System, wenn es den PVprog-Algorithmus der HTW verwenden würde.

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Den Algorithmus mit autonomen PV- und Lastprognosen haben wir bewusst unter MIT Lizenz gestellt, so dass er runtergeladen und sowohl privat sowie kommerziell verwendet werden kann.

Ein prognosebasierter Betrieb, der transparent und verlässlich funktioniert ist wichtig für das Gelingen der Energiewende in den Verteilnetzen. Wir hoffen also, dass die Hersteller möglichst bald beweisen, dass die Systeme prognosebasierte Betriebsstrategien beherrschen. An freien Algorithmen mangelt es in jedem Fall nicht mehr :)

Einen Vergleich verschiedener Algorithmen findet sich zudem in der Projektarbeit von Siegel und Bergner, welche hier zu finden ist: https://pvspeicher.htw-berlin.de/veroeffentlichungen/abschlussarbeiten/

Mit sonnigen Grüßen,
Tjarko Tjaden


Wieviel Strom verbraucht ein 7kW Heimspeicher ca. selbst?

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Aus Messungen und Gesprächen mit den Insituten, die sich aktuell mit PV-Speichersystemen beschäftigen, liegen vielen Systeme im Bereich von 20 bis 70 W Standby-Leistung. Es gibt Systeme, die sich schlau abschalten und dann unter 5W benötigen aber auch Systeme, die mehr als 70 W brauchen.

Wie groß ist der Schaden? Der größte Schaden ist, wenn die Batterie leer ist, Standy-Strom vebraucht und diesen folglich aus dem Netz bezieht. Wie groß der Einfluss ist, stellen die beiden folgenden Grafiken dar.

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Was für einen Wirkungsgrad hat ein Energiespeicher oder Heimspeicher normalerweise?

Wieviel % gehen beim Be-und Entladen von Photovoltaik Strom in Batterien verloren?

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Die Verluste bei Speichersystemen lassen sich im Sunny Design Web zumindest abschätzen. Das Tool ist im Prinzip recht auskunftsfreudig - auch wenn es nicht so leicht interpretierbar ist (Ausschnitt aus der Eigenverbrauchsberechnung des sehr guten Tools www.sunnydesignweb.com):

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Bemerkenswert ist im Bild die Angabe der Autarkiequote, die landläufig durch als "Autarkiegrad = Eigenverbrauch / Energieverbrauch" berechnet wird. Im obigen Beispiel würde man da zunächst auf einen Wert von 4220 / 8544 = 49,4% kommen. Das SMA-Tool zeigt aber nur 44,9% an. SMA hat für die Berechnung der realen Autarkiequote korrekterweise den Speicherverlust berücksichtigt! Somit kann man mit folgender Formel auf den abgeschätzten Speicherverlust zurückrechnen:

mit: Eigenverbrauch_real = Eigenverbrauch_gesamt - Speicherverluste

folgt: Autarkiegrad_real = (Eigenverbrauch_gesamt - Speicherverluste) / Energieverbrauch_nutz

oder anders rum:

Speicherverluste = Eigenverbrauch_gesamt - (Autarkiegrad_real x Energieverbrauch_nutz)

d. h. im obigen Fall sind das 384 kWh pro Jahr an Speicherverlusten, die zum Glück aus PV-Strom und nicht aus Netzbezug bedient werden. Falls man einen Bleispeicher einsetzen würde, wären die Verluste noch erheblich höher.

Wichtig ist eine gute Planung insbesondere bei größeren Systemen mit PV-Anlage >30 kW mit externem NA-Schutz und vielleicht noch dem Wunsch nach einem Ersatznetz für einige Stromkreise: sowohl der NA-Schutz als auch das Ersatznetz müssen die Netztrennung sicherstellen und verbrauchen in den Schützen / Relais / Kuppelschaltern dauerhaft Strom - an 8760 Stunden im Jahr! Hier ist also auf sehr stromsparende Komponenten zu achten! Bei unseren Mieterstromprojekten versuchen wir, die Trenner des NA-Schutz ggf. gleichzeitig für die allpolige Trennung beim Ersatznetz zu verwenden.


Werden Batterie Speicher wieder verwendet bzw. recycelt?

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Ja, aber das ist noch im Anfangsstadium.

So ziemlich jeder Automobilhersteller hat gerade ein Forschungsprojekt laufen, in dem die Zweitnutzung von E-Fahrzeug-Batterien als stationäre Speicher nach Ende der Nutzung im Fahrzeug untersucht und weiter entwickelt wird.

Beispiel: http://elsa-h2020.eu/

Zum Recycling gibt es ebenfalls Forschungs- und Pilotprojekte:

http://www.oeko.de/presse/presseinformationen/archiv-presseinformationen/2012/oekobilanzen-fuer-zwei-verfahren-zum-recycling-von-lithium-ionen-batterien-aus-elektrofahrzeugen/

http://ressourcenfieber.de/

Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern im Teillast-Bereich ?

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Hallo Herr Goetschhofer,

das nennt ich mal eine sehr schön konkrete Frage. 

Irgendwo muss man ja Prinzipien vereinfachen, jedoch würde ich den Speicher mit dem 1,5fachen mindestens auslegen, da nicht immer Sonnentage sind und es vermieden werden sollte, dass der Speicher bzw. das BMS zur Zellschonung Leistung aus dem Netz zieht.

Beachte man, dass die Lastkurve kurzzeitige Spitzen aufweist, muss das System mit entsprechender Leistungselektronik versehen sein, oder der vermutlich günstigere Weg (komponentenseitig) wenn aus der Batterie dauerhaft ins Netz gespeist würde damit die Spitzen Netzseitig nicht entstehen. 

Somit kommen wir zur Wirtschaftlichkeit:

Es ist äußerst unwahrscheinlich zu einem Preis ein System auf den Markt zubringen, dessen Speicherzellen so schnell reagieren, insbesondere mit der dazugehörigen Leistungs- und Messelektronik.

Überdimensionierte Sets gibt es bereits, die man auch dahingehend programmieren kann (wenn man's kann), dass eben dauerhaft ins Netz gespeist werden könnte, um den Netzentgelt bei kurzen Laszanstiegen im Teillastbereich zu eliminieren. Wirtschaftlich wird es vermutlich dennoch erst ab einem Strompreis oberhalb von 32 ct/kWh, da die Netzeinspeisung aus dem Speicher ein negatives Ergebnis in der Bilanz verursachte.

Daher kann ihre Frage so nur mit einem "nicht in absehbarer Zeit" beantworten.

Sollten Sie jedoch zu den Freigeisten gehören, die schon gerne autark wären, ohne zu verarmten: wie wäre es damit die Verbraucher, welche diese Spitzen verursachen mit einer Kompensation auszustatten, oder vielleicht sogar direkt mit dem BMS zu koppeln (ModBus etc.).

MfG 

Martin Schorlies 

Überblick über Energiespeicher und deren Relevanz für die Betreiber

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Sehr geehrter Herr Vogtmann,

zunächst ein Lob, das Sie aber an die Autoren des Unabhängigkeitsrechners der HTW-Berlin weiterreichen müssen: Bei den Folien 14 und 15 finde ich es für das Verständnis sehr hilfreich, dass Batteriebe- und -entladung sowie Netzbezug und -einspeisung jeweils durch Farbnuancen beziehungsweise Helligkeitsstufen differenziert werden. Die genauere Bedeutung und der Unterschied zwischen den Bewertungskriterien "Eigenverbrauchsanteil" und "Autarkiegrad" wird dadurch klarer.

Nun die Kritik: Es wäre besser, wenn Sie auf Folie 13 in den Tagesverlaufskurven exakt die gleichen Farben und Bezeichnungen verwendeten. Dann könnte die öffentliche Diskussion über diese wichtigen Zusammenhänge noch leichter geführt werden.

Mit sonnigen Grüßen,
M. Stöhr

Für wen lohnt sich welcher Speicher?


Kennen Sie bewährte Stromspeichersysteme für Inselanlagen?

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Lösungen für größere Inselsysteme mit integriertem Energiemanagement mit Lithiumbatterien gibt es auch bei der Autarsys GmbH in Berlin.

Kurz zur Autarsys:

Autarsys bietet für jedes Projekt eine angepasste Speicherlösung an. Die Containersysteme beginnen bei einer Leistung von 36kWh/30kW und sind bis in den Bereich mehrerer MWh/MW skalierbar. Die international einsetzbaren Lösungen beinhalten immer die Batterien, den Batteriewechselrichter, das Batteriemanagement und ein Energiemanagement zur Steuerung weitere Komponenten (PV-Anlage, Generatoren, Elektromobilität,…) und sind im netzgebundenen und/oder netzfernen Betrieb einsetzbar. Dabei können auch USV Anforderungen erfüllt werden.

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Wann ist es möglich, wirtschaftlich mit Speicher und Kollektoren einen Autarkiegrad von >80% zu erreichen?

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Hallo,

mit der Kombination PV-Anlage - die im Jahr soviel erntet wie der Haushalt Strom verbraucht, dem Speicher Caterva-Sonne und dem Caterva Energiemanagement bieten wir das bereits heute unseren Kunden an - mit 100 % Autarkie bilanziell. Das ist auch heute bereits wirtschaftlich. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von bis zu 10.000 kWh können Wärmestrom und Haushaltsstrom kombiniert versorgt werden.

Wie geht das? Durch Mehrfachnutzung des vernetzten und intelligenten Speichers, der einerseits Eigenversorgung macht, zum anderen aber auch das Stromnetz stabilisiert und mit Strom handelt.

Mehr Information unter www.energie-wissen.de und www.caterva.de


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Was ist eine Redox Flow Batterie?

Notebook Akkus für Upcycling zu einer DIY Powerwall

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Hallo Herr Reis,

Glückwunsch zu Ihrer guten Absicht. Bitte beachten Sie jedoch das Risiko, das bei solchen "Bastelarbeiten" besteht. Laptop-Akkus sind vom Aufbau her eigentlich nicht geeinet um diese in stationären Speichern einzusetzen. Nicht ohne Grund hat das KIT in Krlsruhe einen Sicherheitsleitfaden herausgegeben, an dem sich alle namhaften Hersteller von Speichersystemen orientieren. Außerdem werden Sie rechtlich Hersteller des Speichersystemes und sind somit für Schäden verantwortlich bzw. können für diese haftbar gemacht werden, die durch Speichersysteme entstehen die Sie an andere Personen weitergeben. Dabei ist es unerheblich ob Sie diese Systeme verkaufen oder verschenken. Die Problematik ist hier relativ einfach und übersichtlich zusammengefasst:

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/suedbaden/gut-zu-wissen-warum-sind-akkus-brandgefaehrlich/-/id=1552/did=17114210/nid=1552/5l3mgn/

Dass dies nicht nur für "No Name-Produkte" sondern auch für professionelle Hersteller gilt zeigt ein aktueller Rückruf von HP:

http://www.n-tv.de/technik/HP-ruft-brandgefaehrliche-Akkus-zurueck-article17974546.html

Ohne irgend jemanden zu verunsichern ( ich verkaufe seit fast 4 Jahren selbst aus Überzeugung Speichersysteme ) möchte auf die Ergebnisse einer Studie des KIT aus 2014 hinweisen:

http://www.vdi-nachrichten.com/Technik-Gesellschaft/Risiko-Solarspeicher-Einfamilienhaeuser-brennen

Also bitte wirklich nur sichere Systeme installieren.

Außerdem ist wichtig, dass auch diese Notebook-Akkus beim Versand als Gefahrgut eingestuft werden und deswegen besondere Verpackungs- und Versandvorschriften zu beachten sind.

Doppelte EEG-Umlagepflicht auf Speicherstrom?

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Investitionen in Stromspeicher über 10 kW massiv behindert

Im Frühsommer des letzten Jahres protestierten tausende Branchenvertreter und Freunde der Erneuerbaren Energien gegen die Umlagepflicht auf Eigenverbrauch. Leider blieb der Widerstand ohne Erfolg - die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage auf den Strom, der von den Erzeugern selbst verbraucht wird, ist bittere Realität geworden. Bürgerprojekte und private Investitionen werden massiv behindert.

Darüber hinaus haben noch immer viele Anlagenbetreiber die Detailregelungen zur EEG-Umlagepflicht nicht vollends verstanden. Und sie stehen damit keinesfalls allein da. Nach einem Jahr juristischer Fachgespräche, Rechtsdiskussionen und -empfehlungen sind noch lange nicht alle Formulierungen des § 61 EEG 2014 „EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger“ rechtssicher geklärt.

Die Clearingstelle EEG bemühte sich zügig, in einer Empfehlung 1 in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Teilaspekte rechtlich klarzustellen.

In einem weiteren Leitfaden 2, diesmal von der Bundesnetzagentur, soll für weitere Einzelfragen eine Rechtsklärung angestoßen werden. Um einen Eindruck über das umfassende Themenspektrum des § 61 EEG 2014 und dessen Klärungsbedarf zu vermitteln, hier ein Auszug der Fragestellungen:
• Was bedeutet „Eigenversorgung“ (§ 5 Nr. 12 EEG)
• Was ist eine “Stromerzeugungsanlage“? (i. S. v. § 61 EEG)
• Was bedeutet „unmittelbarer räumlicher Zusammenhangs“? (§ 61 EEG)
• Wie ist die Bestandsanlagenregelung in § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 zu verstehen? (§ 61 (3) EEG)
• Was ist Kraftwerkseigenverbrauch? (§ 61 (2) Nr. 1 EEG)
• Was bedeutet „weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen“? (§ 61 (2) Nr. 2 EEG)

Und auch dieser noch bis Ende November in der Konsultation befindliche „Leitfaden“ wird keine Rechtssicherheit bieten. Er solle, so die Bundesnetzagentur vorsichtig, „betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe“ dienen, „um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.“ Gerichtliche Auseinandersetzungen im Grundsatz und im Detail sind demnach nicht unwahrscheinlich. Unsere Kurz-Stellungnahme zum vorgelegten Leitfaden finden Sie unter http://www.sfv.de/artikel/stellungnahme_des_sfv_zur_konsultationsfassung_der_bundesnetzagentur_leitfaden_z.htm.

Ein solches Streitthema könnte unseres Erachtens die sogenannte doppelte EEG-Umlagepflicht auf Speicherstrom sein.

Worum geht es im Detail?

Speicher können zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, zur Vergleichmäßigung der Lastflüsse (erzeugungsseitig: Pufferspeicher, verbraucherseitig: Vermeidung von Lastspitzen, Lastmanagement) und/oder zur Netzstützung (Spannungs- und Frequenzhaltung) genutzt werden.

Für gespeicherten Strom, der der Stabilisierung des Netzes dienen soll, muss gemäß § 60 Abs. 3 EEG 2014 keine EEG-Umlage gezahlt werden. Er ist von der von den im folgenden beschriebenen unsinnigen Belastungen nicht betroffen.

Die doppelte EEG-Umlagepflicht betrifft nur Betreiber von solchen Speichern, die zur Erhöhung des Eigenverbrauchs genutzt werden. Da Speicher bei der „Einspeicherung“ die Funktion eines Verbrauchers und bei der „Ausspeicherung“ die Funktion einer Stromerzeugungsanlage innewohnen würde, entstünde die doppelte EEG-Umlagepflicht - jeweils für ein- und ausgespeicherten Strom.

Diese, von Juristen des Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur dargelegte Rechtsregel erscheint zunächst wie ein Schildbürgerstreich und ist für die wenigsten verständlich. Im folgenden soll der Versuch gestartet werden, die Rechtshintergründe und Bedingungen zu erläutern. Dass wir die Verfassungsmäßigkeit und Sinnhaftigkeit jeglicher EEG-Umlagepflicht für Strom aus Erneuerbaren Energien - ob vermindert, einfach oder doppelt - anzweifeln,
sei vorangestellt.

EEG-Umlage auf einspeicherten Strom

Speicher sollen EEG-Umlage-rechtlich zunächst als Verbraucher eingestuft werden. Für jede Kilowattstunde eingespeicherter Strom soll damit die EEG-Umlage fällig werden, da der Strom beim Einspeichern „letztverbraucht“ sei. Wenn der Speicherbetreiber personenidentisch mit dem EE-Anlagenbetreiber ist, können unter gewissen Umständen Befreiungen von der EEG-Umlagepflicht gelten gemacht werden (Punkt 1 der nachfolgenden Übersicht zur EEG-Umlagepflicht]

 Sobald allerdings die Leistung der EE-Anlage 10 kW überschreitet und der Strombedarf des Letztverbrauchers größer als 10 MWh ist bzw. Dritte mit EE-Strom versorgt werden, wird auf den eingespeicherten Solarstrom die verminderte bzw. bei Verbrauch durch Dritte sogar die volle EEG-Umlage fällig.

EEG-Umlage auf ausgespeicherten Strom


Sobald der Strom den Speicher verlässt, also ausgespeichert wird, passiert folgendes. Der EE-Strom verlässt nach § 5 Nr. 1 EEG 2014 eine Anlage und wird wiederholt der Prüfung nach §61 EEG 2014 unterzogen, ob eine EEG-Umlage fällig wird.

Nach § 5 „Begriffsbestimmungen“ Nr. 1 EEG 2014 gilt: „Anlage“ [ist] jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas; als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln, [...]“

Die Anlage „Speicher“ darf ausschließlich mit EE-Strom versorgt werden. Das „Ausspeichern“ des EE-Stroms soll als Ergebnis eines neuen Erzeugungsvorgang gewertet werden, da beim Speichern die in anderer Form zwischengespeicherte Energie in elektrische Energie zurückgewandelt wird. Damit läge es auf der Hand, dass nunmehr auch für jede Kilowattstunde Strom, die den über 10 kW großen Speicher verlässt, noch einmal (!) eine EEG-Umlage gezahlt werden müsste.

Nun wird in Speicher über 10 kW zur Steigerung des Eigenverbrauchs noch recht selten investiert. Die hohen Investitionskosten der Speichertechnik stehen in aller Regel in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zum finanziellen Vorteil des Eigenverbrauchs. Somit ist es nicht verwunderlich, dass von einem öffentlichen Protest zur doppelten Abzocke auf Kosten der Speichertechnik bisher wenig zu hören war. Nur wenige Speicherhersteller und Solarinstallateure schlugen bisher Alarm.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber jedenfalls, die für das Führen des EEG-Umlagekontos grundzuständig sind, bestehen auf der Forderung der doppelten Umlagepflicht. Bereits vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Regelung auf unterschiedlichen Ausgangsgrößen gestützt werden muss. Die verminderte EEG-Umlage nach § 61 (1) EEG 2014 wäre nicht in allen Fällen Berechnungsgrundlage. Wenn der Betreiber der EE-Anlage nicht mit dem Betreiber der Speicher-Anlage personenidentisch ist und/oder ein Dritter (z.B. Mieter) im Gebäude (teilweise) versorgt werden muss, würde die volle EEG-Umlage - jeweils auf den ein- und/oder ausgespeicherten Strom - fällig werden.

Messkonzept fragwürdig

Wie das entsprechende Messkonzept zur exakten Erfassung des ein- und ausgespeicherten Stroms aussehen muss, ist mehr als ungewiss. Die bisher in der Praxis angewandten Anlagen- und Messkonzepte für Anlagen mit Speichern, die vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb des VDE (FNN) a aufgestellt wurden, basieren noch auf den Regelungen des EEG 2012 und sind für Speicher über 10 kW so nicht anwendbar. Eine differenzierte Erfassung des ein- und ausgespeicherten Stroms war da noch nicht vorgesehen.

Bedenkt man, dass eingespeicherter Gleichstrom in Gleichstrom-Speichern (DC) mit der in Deutschland vertriebenen Zählertechnik für Wechselstrom nicht zu erfassen ist, wird die Absurdität der aktuellen gesetzlichen EEG-Umlagepflicht deutlich. Wenn bereits die gesetzlichen Regelungen bei Gleichstromspeichern an Grenzen stoßen, wie rechtlich fragwürdig wäre dann eine ungleiche EEG-Umlagebelastung von ein- und ausgespeicherten Strom bei Wechselstromspeichern.

Ein naheliegender Lösungsansatz zur Neuinterpretation der EEG-Umlagepflicht bei Speichern ergäbe sich tatsächlich über den Leistungsbegriffs.

Bei der Photovoltaik - anders als bei Biogasanlagen - wird die Leistung der Solarmodule als Grundlage für alle EEG-rechtlichen Regelungen angenommen. Würde man die von einer installierten PV-Anlage aus dem Wechselrichter unmittelbar in das Wechselstromnetz abgebbare Höchstleistung als „installierte Leistung“ anrechnen, so ergäbe das eine funktionierende Rechtslösung 3.

Der von den Solarmodulen erzeugte Gleichstrom könnte in einem Gleichstromspeicher (DC-Speicher) zunächst zwischengespeichert und bedarfsgerecht an den Wechselrichter abgegeben werden. Was bei einer PV-Anlage schon auf der DC-Seite an solarer Strahlungsenergie für den Verbrauch verwendet oder zur Zwischenspeicherung vorläufig entnommen wird, senkt allein die Einspeisungsleistung. Die Ausgangsleistung des Wechselrichters würde als Leistung der Anlage gelten und die EEG-Umlagepflicht auf EE-Strom im Eigenverbrauch dürfte, wenn überhaupt, nur einmal eingefordert werden dürfen - nämlich nur für den Strom, den der Anlagenbetreiber im Haus tatsächlich selbst verbraucht. Wer allerdings Wechselstrom-Speicher nutzt, müsste nach der derzeitigen Rechtslage weiterhin mit dieser doppelten EE-Umlagepflicht rechnen.

Leider wurde die moderne Rechtsinterpretation des Leistungsbegriffs bis heute weder vom BMWi, der Clearingstelle EEG oder anderen Rechtsinstitutionen übernommen.

Wenig Trost bietet da der Hinweis der Clearingstelle EEG, dass zumindest eine EEG-rechtliche Zusammenlegung der Leistung der PV-Anlage und des Speichers nicht zulässig wäre. Sowohl für EE-Anlagen als auch für die „Anlage“ Speicher gelten die Befreiungsregeln, wie z.B. die 10 kW-Grenze nach § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014. Grund dafür sei, dass es keine gleichartige Anlagen seien.

Den vollständigen Artikel des SFV lesen Sie hier

Werden Batterie Speicher wieder verwendet bzw. recycelt?

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Wann kommt die nächste Generation Solarstromspeicher?

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Hallo,

wann kommt die nächste Generation Solarstromspeicher? In 2, 5 oder doch erst in 10 Jahren?

Bekanntlich handelt es sich bei diesem Thema um einen "heiligen Gral" der Physik, an dem Technologieunternehmen aber auch Forschungsinstitute weltweit mit Hochdruck arbeiten.

Mit Solarstromspeichern der nächsten Generation wäre - in Kombination mit leistungsstarken PV-Modulen - eine nahezu autarke Stromversorgung von Ein- oder Zweifamilienhäusern möglich. Aber auch der E-Mobilität würde hiermit endlich der Durchbruch gelingen.

Wie lange müssen wir hierauf noch warten?


Wann kommt die nächste Generation Solarstromspeicher?

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Hallo,

wann kommt die nächste Generation Solarstromspeicher? In 2, 5 oder doch erst in 10 Jahren?

Bekanntlich handelt es sich bei diesem Thema um einen "heiligen Gral" der Physik, an dem Technologiefirmen aber auch Forschungsinstitute weltweit mit Hochdruck arbeiten.

Mit Solarstromspeichern der nächsten Generation wäre - in Kombination mit leistungsstarken PV-Modulen - nahezu eine autarke Stromversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern möglich. Aber auch der E-Mobilität würde hiermit endlich der Durchbruch gelingen.

Wie lange müssen wir hierauf noch warten?

Technische Frage zu LiFePo

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Moin, moin,

jetzt habe ich auch mal eine technische Frage, konnte mir bisher niemand vernünftig erklären.


Warum zerstöre ich einen LiFePo - Speicher, wenn ich ihn bei Minusgraden lade?

Entladen erlaubt, laden verboten. Aber warum? Wo liegt das technische Problem, bzw. welches physikalische Problem tritt dabei auf?

Ja, um die "Dinger" zu verkaufen ist dieses Wissen nicht nötig, aber ich möchte manchmal den Grund für ein NEIN wissen (weil ich es selten einfach akzeptiere).

mfg  tugu

Wann kommt die nächste Generation Solarstromspeicher?

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Hallo Photon

Es antwortet niemand. Warum wohl? Es ist ein offenes, sehr heißes Thema. Keiner kann ihre Frage beantworten, man kann nur Vermutungen oder aktuelle Tatbestände äußern.

Was ist bei Ihnen ein Solarstromspeicher? Wenn man einen Speicher fuer elektrische Energie nimmt, speichert der jegliche elektrische Energie, egal wo sie herkommt. Es wird schon seit jeher daran gearbeitet, lange vor der PV Welle.
Jegliches mobiles Gerät braucht einen. Es kommt auch stark darauf an wieviel Geld man in die Hand nehmen will. Lesen sie mal über Redox-Flow Speicher.

Das Zweite:
Wollen sie eine vollstaendige Autarkie? Ich nicht! Ich bin für eine Zellenstruktur. Ich würde mit meinem Speicher für ein stabiles Netz sorgen wollen ( schnelle Regelenergie bereitstellen ). Und daran WIRD gearbeitet.

und das Dritte:
Wenn man rechnet wieviel Energie in ein EV eingespeist werden muss ( in welcher Zeit, muss man sich dann auch fragen ), wie groß muß dann ihr Speicher werden. Geschweige daß dann die Batteriespannung transformiert werden muss ( derzeit 230VAC ) um dann im Auto wieder geeignet in die Ladespannung umgewandelt zu werden ( Wirkungsgrade x Wirkungsgrade !!! ) Überhaupt nicht optimal.

Wenn man nun einen solchen Speicher im Haus hat - wie sicher muss der denn sein? Was glauben sie welche Energiedichte ( auch Größe ) der aufweisen muss um über eine ( von ihnen nicht definierten Zeit ) hinweg zu kommen.

Und dann gibt es da noch die Politik und die Gesetze. Lesen sie mal über "Mobile Speicher" und den Wunsch dieselben zu besteuern.

Es wird noch eine interessante Zeit werden.

Lohnt sich ein PV Speicher?

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Guten Tag,
für mein Zweifamilienhaus plane ich eine PV Anlage von ca. 7 kW/p. Später soll ein Speicher dazu kommen.
Meine Frage:
Mit einem 5 kW/h Speicher könnte ich pro Tag  1,10  € netto sparen, wenn ich sie auch nutzen kann. Diese
5 kW speise ich aber nicht ins Netz ein und muss somit 0,60 € davon abziehen.
Bleiben 0,50 € / Tag und auf ein Jahr mit 300 Zyklen dann 150,- €. Der Speicher - Anschaffungspreis von 7000,- € wäre nach 14000 Zyklken in 47 Jahren amortisiert.
Rechne ich falsch, oder gelten für eine Investition bei Speichern andere kaufmännische Regeln?

Freundliche Grüße
Marius

Verluste-Lade/Entladeleistung von Batterien in Verbindung mit Regelgeschwindigkeit?

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Hallo Herr Eckert,

ich finde Ihren Artikel zu obigem Thema sehr interessant.

Da ich kein Techniker sondern Betriebswirt bin und ich mich brennend für das Thema Gesamtwirkungsgrad von Batteriespeicher-Systemen interessiere, würde ich Sie bitten die näheren technischen Gründe zu erläutern, warum die Lade/Entlade-Verluste der Batterie von der Lade/Entlade-LEISTUNG und der Regelgeschwindigkeit abhängen ?

Vielleicht einige einfache Beispiele.

Wie hoch ist der Standby-Verbrauch Ihres BMS  und der Nebenaggregate ?


Herzlichen Dank im Voraus

Sonnige Grüße



Karl G.






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